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Anschlussfinanzierung: Optimale Konditionen sichern!

Hans-Peter Nicolai

Bei den meisten Immobiliendarlehen läuft nach 5, 10 oder 15 Jahren die Zinsbindungsfrist aus. In aller Regel ist dann noch eine Restschuld vorhanden, und eine Anschlussfinanzierung wird erforderlich.

Je früher Sie sich um die möglichst günstige Anschlussfinanzierung Ihres Immobiliendarlehens kümmern, umso besser sind Ihre Chancen, einen günstigen Zeitpunkt zu erwischen und in Ruhe unterschiedliche Angebote vergleichen zu können. HypoCenter hilft Ihnen gerne dabei und zeigt Ihnen wie wir noch bessere Konditionen erzielen können. Nicht immer ist die bisherige Bank die günstigste Lösung, das ist zwar bequem, das wissen die Banken aber auch. Oft werden Bestandskunden schlechter gestellt als Neukunden. Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden.

Kann ich eine Anschlussfinanzierung schon vor Ablauf der Zinsbindung abschließen?

Ja, das bieten viele Banken an. Dann ist es eine Anschlussfinanzierung im Voraus und nennt sich Forward Darlehen. Normaler Weise ist der Vertragsabschluss zur Sicherung der jetzigen guten Zinsen bis zu 3 Jahren, bei wenigen Banken bis zu 5 Jahren im Voraus möglich.  Für die Forwardzeit nehmen die Banken unterschiedliche Zinszuschläge. Je länger die Forwardzeit, umso größer die Zuschläge. Da heißt es noch einmal genau abzuwägen.

Kann ich ein bestehendes Darlehen mit Zinsfestschreibung vor Ablauf der regulären Zinsbindung kündigen und somit jetzt schon vorzeitig eine Anschlussfinanzierung abschließen?

Das ist nicht möglich, Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Fast alle Banken bestehen auf Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages. Es bleibt nur der Weg auf Kulanz zu hoffen, was nach unserer Erfahrung nur ganz selten positiv beschieden wird. Wenn ja, hat die Bank einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Das sollte bei der Entscheidungsfindung mit kalkuliert werden. Einen Rechner zur groben Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie hier.

Es gibt aber folgende Ausnahme! Bei Zinsfestschreibungen größer 10 Jahre können Sie nach § 489 BGB mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem bestehenden Vertrag aussteigen. Dann wäre der Weg für eine normale Anschlussfinanzierung frei. Wir prüfen das gerne für Sie.

 

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