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Immobilienbewertung Online

Sie wollten schon immer wissen, was Ihre Immobilie Wert ist?

Dann besuchen Sie unsere externe Webseite, klicken Sie auf den Button und Sie werden direkt weiter geleitet. Auf unserer Webseite www.wertgutachter-berlin.de haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei Ihre Immobilie mit realistischen Vergleichsdaten zu bewerten. Das gibt Ihnen eine erste Orientierung, kann aber ein komplexes Wertgutachten nicht ersetzen. Gerne besuchen wir Sie kostenlos vor Ort, um den Marktwert genauer zu präzisieren oder helfen Ihnen telefonisch bei der Interpretation der Daten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


Immobilienbewertung - Wichtig zu wissen!

Immobilienbewertung bei Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, den Immobilienwert möglichst genau zu berechnen.
Mit einer exakten Werteinschätzung kann der Verkaufspreis angemessen festgelegt werden. Sie verkaufen also nicht zu günstig, aber setzen den Preis auch nicht so hoch an, dass dieser abschreckend auf potentielle Interessenten wirkt.
Die Immobilienbewertung bildet somit die Grundlage für einen schnellen Verkauf zu einem angemessenen Preis. Zusätzlich kann unsere neutrale Bewertung als handfestes Argument in Verkaufsverhandlungen herangezogen werden, um den eigenen Vorschlag eines Kaufpreises zu begründen.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Verkaufswert einer Immobilie?

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Verkaufswert und einem Verkehrswert ist, dass ein Verkaufswert bei einem Verkauf tatsächlich gezahlt wird, der Verkehrswert hingegen ist erst nur eine Rechengröße. Unsere Immobilienbewertung zeigt Ihnen einen Korridor von bis auf.

Welche unterschiedlichen Verfahren gibt es für eine Immobilienbewertung?

Bei der Wertermittlung für eine Immobilie bzw. für ein Haus wird der Verkehrswert, also der voraussichtlich auf dem Immobilienmarkt zu erzielende Preis, anhand des Sachwert-, Vergleichswert- oder Ertragswertverfahrens ermittelt.

Wann wird welches Bewertungsverfahren angewendet?

Für die Frage, welches Bewertungsverfahren anzuwenden ist, ist die Grundstücksart maßgeblich (§ 181 BewG). Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungs- oder Teileigentum erfolgt die Bewertung, sofern Vergleichswerte vorliegen, nach dem Vergleichswertverfahren.

Wer ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie?

Den Verkehrswert einer Immobilie können Gutachter, Sachverständige oder Immobilienmakler ermitteln. Während beim Verkauf eines Objekts eine einfache kostenlose Immobilienbewertung ausreichend ist, ist in anderen Fällen ein professionelles Verkehrswertgutachten anhand eines der drei gängigen Bewertungsverfahren durch einen Gutachter oder Sachverständigen gefragt. Bei einem kostenpflichtigen Wertgutachten, welches über gerichtliche Gültigkeit verfügt, muss ein anerkannter Gutachter (öffentlich bestellt) den Grundstückswert bzw. Immobilienwert ermitteln.

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